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   OVG Sachsen, 21.01.2020 - 2 A 338/19   

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https://dejure.org/2020,1816
OVG Sachsen, 21.01.2020 - 2 A 338/19 (https://dejure.org/2020,1816)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.01.2020 - 2 A 338/19 (https://dejure.org/2020,1816)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 2 A 338/19 (https://dejure.org/2020,1816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SVG § 53
    Soldatenversorgung; Anrechnung von Verwendungseinkommen; Leistungsprämie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.05.2012 - 2 C 18.10

    Rückforderung; Überzahlung; Versorgungsbezüge; Soldat; Pensionszusage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2020 - 2 A 338/19
    Die vom Verwaltungsgericht herangezogene höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2012 - 2 C 18.10 - und vom 26. November 2013 - 2 C 17.12 -) sei nicht einschlägig.

    Denn das Ruhen der Versorgungsbezüge nach § 53 SVG tritt nicht aufgrund einer behördlichen Ermessensentscheidung, sondern kraft Gesetzes ein (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Mai 2012 - 2 C 18.10 -, juris Rn. 16).

    Es ist zutreffend vom dort erläuterten Gesetzeszweck der Vorteilsabschöpfung ausgegangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Mai 2012 - 2 C 18.10 - a. a. O. Rn. 23) und hat hiervon ausgehend auf den konkreten Zeitraum abgestellt, für den die betreffende Leistungsprämie eine Vergütung darstellte (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 2013 - 2 C 17.12 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2020 - 2 A 338/19
    Die vom Verwaltungsgericht herangezogene höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2012 - 2 C 18.10 - und vom 26. November 2013 - 2 C 17.12 -) sei nicht einschlägig.

    Es ist zutreffend vom dort erläuterten Gesetzeszweck der Vorteilsabschöpfung ausgegangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Mai 2012 - 2 C 18.10 - a. a. O. Rn. 23) und hat hiervon ausgehend auf den konkreten Zeitraum abgestellt, für den die betreffende Leistungsprämie eine Vergütung darstellte (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 2013 - 2 C 17.12 -, juris Rn. 13).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17

    Rückerstattung überzahlter Versorgungsbezüge

    Denn eine Verletzung der Anhörungspflicht bzw. der Sollbestimmung des § 71 VwGO ist jedenfalls durch die Nachholung der Anhörung im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens geheilt worden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG) (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 2 A 338/19 -, juris, Rn. 9).
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